Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist in den 301 Pfarreien der Diözese das vom Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Zugleich hat er die Aufgabe, den Pfarrer in pastoralen Fragen zu beraten. Jeder Pfarrgemeinderat hat einen Vorstand und eine/einen Vorsitzende/n; der/die Vorsitzende vertritt den Pfarrgemeinderat in der Öffentlichkeit und im Dekanatsrat.
Der Reischacher Pfarrgemeinderat wurde am 19./20 März 2022 für 4 Jahre gewählt.